Mitglied werden

Werden Sie Mitglied bei OT Bremen

Wer Interesse hat, an unseren vielen Sportangeboten teilzunehmen, kann natürlich erst ein- bis zweimal kostenlos mitmachen. Danach ist eine Mitgliedschaft erforderlich.


Für eine Anmeldung in unserem Verein, können Sie das Anmeldeformular verwenden und am PC ausfüllen. Wenn das Anmeldeformular ausgedruckt und unterschrieben ist, schicken Sie es bitte an unsere Geschäftsstelle.


Die Beitrags-und Gebührenordnung finden Sie hier.


Unsere Satzung finden Sie hier.


Anmeldeformular



Instandhaltungspauschale
Die Beitrags- und Gebührenordnung vom 01.04.2015 wurde auf der Jahreshauptversammlung am 14.03.2018 um eine Instandhaltungspauschale von 2,00 € halbjährlich und 4,00 € jährlich ergänzt. Ansonsten bleibt die Beitragsordnung unverändert. 
Gründe hierfür waren, dass das Leistungsverzeichnis des Sportamts Bremen aus Kostengründen immer weiter eingeschränkt wird. Wir als Verein müssen diverse Aufgaben wie z.B. Maulwurf und Kaninchenlöcher auf 7 Spielfeldern mit Sand füllen, Fahrradständer von Unkraut befreien, Winterdienst vor der Mehrgenerationenhalle etc. selbst erledigen
Wir haben versucht diese Arbeiten ehrenamtlich erledigen zu lassen. Dies ist uns leider nicht zuverlässig gelungen. Daher mussten wir eine bezahlte Arbeitskraft beauftragen, um diese Arbeiten zu erledigen. 
Die Instandhaltungspauschale wurde mehrheitlich angenommen. 


Beitragsermäßigung
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass ermäßigter Beitrag für Auszubildende, Studenten, Schüler nach dem vollendeten 18.Lebensjahr, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende nur auf Antrag bei entsprechendem Nachweis gewährt wird.
Der Antrag ist rechtzeitig vorzulegen, eine rückwirkende Erstattung erfolgt nicht.


Beendigung der Mitgliedschaft
Mündliche Abmeldungen bei den Übungsleitern sind nicht zulässig. Die Kündigung ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. 
Die Kündigungsfristen wurden auf der Jahreshauptversammlung vom 14.03.2018 geändert:

Der Austritt ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende (31.03.,30.06.,30.09. und 31.12.) zulässig. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

Unsere Austrittserklärung finden Sie hier


Sie sind umgezogen oder haben Ihre Bankverbindung geändert?
Da wir immer wieder Mitglieder haben, die umziehen, bitten wir Sie, uns dann doch Ihre neue Anschrift mitzuteilen. Auch wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat.





 
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